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Tipps und Tricks
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Rechnungen besser absetzbar!
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Schon ab dem 1. Januar 2006 können Privatkunden ihre Handwerkerrechnung leichter absetzen. Bisher konnten Kunden nur wenige Rechnungen, etwa die über einfache Maler - oder Tapezierarbeiten im Innenraum, mit Ihrer Steuererklärung einreichen. Ab Januar werden alle Erhaltungs - und Modernisierungsaufwendungen in privaten Haushalten steuerlich absetzbar sein. Der heutige Paragraph 35a Einkommensteuergesetz, nach dem Handwerkerleistungen in Privathaushalten bis zu 3000,00 Euro im Jahr, (davon 20 Prozent, also maximal 600,00 Euro), von der Steuerschuld abgezogen werden können, wird deutlich erweitert.
Asbestsanierung ist von der Steuer absetzbar!
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Nach einem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf, (Aktenzeichen: 10 K 3923/96)
Ist eine Asbestsanierung als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzbar.
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Wer also sein Dach oder seine Fassade usw. sanieren muss, kann auf Unterstützung vom Finanzamt hoffen.
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Dafür ist kein Nachweis der gesundheitlichen Gefährdung erforderlich.
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Nach Meinung der Richter ist es allgemein bekannt, wie schädlich Asbest ist.
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Dafür bedürfe es keines Gutachtens.
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Der Eigentümer ist nicht verpflichtet, abzuwarten bis eine tatsächliche konkrete Gesundheitsgefährdung eintritt oder nachgewiesen werden kann.
Geld fürs Eigenheim / Förderungen für Häuslebauer!
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Welche Geldtöpfe existieren für Häuslebauer, die ihr Eigenheim bauen oder sanieren
Möchten, ist einer der am häufigsten gestellten Fragen.
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Vor allem was Fördermittel für Energie sparende Maßnahmen am Eigenheim angeht,
sind viele Interessenten überrascht, welche Gelder Ihnen zur Verfügung stehen.
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So gibt es beispielsweise für den Einbau von Sonnenkollegtoren, Wärme dämmender
Umbauten, Wärme dämmender Fassaden, etwa neue Fenster -, Energie sparender Heizungen oder andere Modernisierungsmaßnahmen - Zuschüsse.
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Die Experten heben hervor, dass verschiedene Wärme dämmende Maßnahmen mit den
Zuschüssen sogar billiger sind, als die billigste Lösung, die nicht modernen Energiestandards entspricht.
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Wer sich über die Fördermöglichkeiten für seine Sanierungs- bzw. Umbaumaßnahme
Informieren möchte, dem empfehlen wir die Broschüre "Modernisierung" des rheinland-pfälzischen Finanzministeriums.
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Die Broschüre kann schriftlich (Ministerium für Finanzen, Karl-Friedrich-Straße 5,
55116 Mainz) oder telefonisch unter 06131/164235 angefordert werden.
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Auch im Internet informiert das Land zu diesem Thema unter
www.fm.rlp.de.
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Selbstverständlich können sich interessierte Häuslebauer auch bei den Filialen der
Bausparkassen vor Ort über Geldtöpfe für Energiesparende Maßnahmen beraten lassen.
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Stürmisch!
- Erst ab Windstärke 8 werden Sturmschäden von der Versicherung ersetzt. Für das Haus kommt die Wohngebäudeversicherung auf, für die Einrichtung die Hausratversicherung.
Auskunft darüber, ob es sich um einen Sturm von mindestens 8 gehandelt hat, gibt das Zentrale Gutachterbüro des Deutschen Wetterdienstes unter Telefon 069/8062-2912.
Streupflicht!
- Mit den ersten Frösten steigt wieder das Unfallrisiko für Fußgänger.
Und Grundbesitzer müssen dafür sorgen, dass von dem Grundstück keine Gefahren für andere ausgehen. Zum Teil haben die Kommunen festgelegt, ab wann man streuen muss. Ansonsten geht das BGH davon aus, dass die Streupflicht mit dem Aufkommen des Berufsverkehrs gegen 7,°° Uhr beginnt und gegen 20,°° Uhr endet. (AZ: VI ZR 125/83).
Eis!
- Bei Blitz-Eis müssen Grundstückbesitzer nicht vom Arbeitsplatz nach Hause eilen, um den Bürgersteig zu streuen. Die Straßenreinigungssatzung fordert zwar, dass die Wege "unverzüglich" passierbar zu machen seien. Doch haben verschiedene Gerichte geurteilt, dass die Räumarbeiten bis zur Heimkehr aufgeschoben werden können, so der Bundesverband der deutscher Versicherungskaufleute.
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