Wirksamer Fassadenanstrich gegen Algen- und Pilzbefall

Handwerker-Zertifikat
5 Jahre Schutz
gegen Algen- und Pilzbefall

  Sto Bewusst bauen
  Die Sto AG gibt dem Verarbeiter und damit dem Kunden nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen die Zusicherung ( § 459 Abs. 2 BGB), dass die Fassade des genannten Objekts innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren ab Fertigstellung der Fassade, ( Anbringung des vollständigen Beschichtungssystems) nicht mit Algen, Pilzen oder Flechten befallen wird.
 
  Die Zusicherung gilt nur in Fällen, in denen
 
  • Der Verarbeiter gegenüber seinem jeweiligen Auftraggeber mit einem von der Sto AG vorbereitetem Formular eine eigene Zusicherung bezüglich der 5 jährigen Algenfreiheit gibt,
  • Der Verarbeiter oder ein von ihm beauftragter Dritter seine Werkleistung unter Berücksichtigung der Anwendungsrichtlinien und / oder der objektbezogenen schriftlichen Empfehlungen der Sto AG erbringt, ein im Antragsformular, 
    (Antrag auf Erteilung der Zusicherung "5 Jahre keine Algen, Pilze oder Flechten") vorgesehenes komplettes System verarbeitet und dabei keine Sto - Produkte verwendet, die zum Zeitpunkt der Verarbeitung erkennbare Mängel aufweisen.
  • Der Algen-, Pilz oder Flechtbefall nicht durch objektbezogene, atypische Umstände begünstigt wird, (z.B. konstruktive Baumängel, undichte Anschlussstellen, Einwirkungen von Spritzwasser oder Dampf, Pflanzenbewuchs im Abstand von bis zu 2m).
  • Der Verarbeiter der Sto aG innerhalb eines Monats schriftlich mitteilt, dass gegen den Verarbeiter aufgrund der von ihm erteilten Zusicherung Ansprüche erhoben werden.
  Mit freundlichen Grüßen

Sto Aktiengesellschaft
www.sto.de 
Niederlassung Frankfurt
   

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